
Unter mittelbarer Bundesverwaltung wird in Österreich die Vollziehung von Bundesgesetzen durch solche Behörden verstanden, die nicht vom Bund selbst eingerichtet sind und betrieben werden, also keine Bundesbehörden, sondern Landesbehörden sind. Geregelt sind die Bestimmungen im Art. 102 B-VG. Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist der La...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Bundesverwaltung

Bund führt öffentl. Aufgaben durch Anstalt/Körperschaft durch, die grds. nur der Rechtsaufsicht des zuständigen Bundesministeriums unterliegen. Handlungen von Organen/Behörden dieser Anstalten/ Körperschaften werden zunächst unmittelbar der jeweiligen Anstalt/Körperschaft zugerechnet u. erst mittelbar dem Bun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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